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Garantieleistungen SCHWEIZER
Innerhalb der Produkt-Garantie gewährleistet SCHWEIZER die Mangelfreiheit von Sehhilfen für die Dauer von 24 Monaten ab Kaufdatum - bei Lupen und Lesegläsern 10 Jahre.
Von der Garantie ausgenommen sind Batterien, Korrosionsschäden, Beschädigungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung sowie Beschädigungen, die durch chemische oder physikalische Einflüsse hervorgerufen wurden.

